Material bezahlen Sie bei Bestellung, Löhne Ende Monat, und die Schlussrechnung zahlt die Kundschaft irgendwann danach. Diese Lücke finanziert bei vielen Handwerksbetrieben der Kontokorrent, und der ist die teuerste Bank der Welt. Akontozahlungen schliessen die Lücke, und sie sind branchenüblich. Man muss sie nur vereinbaren und sauber abrechnen.
Wann Akonto angebracht ist
Als Faustregel: Sobald ein Auftrag länger als zwei bis drei Wochen dauert oder erheblichen Materialeinsatz braucht, gehört ein Zahlungsplan in die Offerte. Üblich sind Modelle wie:
- Drittelung: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Baufortschritt, Rest mit der Schlussrechnung.
- Materialanteil voraus: Materialkosten bei Bestellung, Arbeit nach Fortschritt.
- Monatliche Teilrechnungen nach effektivem Fortschritt bei längeren Projekten, gestützt auf die Rapporte.
Wichtig ist der Zeitpunkt der Vereinbarung: in der Offerte, nicht auf der ersten Rechnung. Was in der angenommenen Offerte steht, ist vereinbart; was später auftaucht, gibt Diskussionen.
Akontorechnung korrekt stellen
Eine Akontorechnung ist eine normale Rechnung mit zwei Besonderheiten:
- Klar als Akonto bezeichnen: “1. Akontorechnung gemäss Offerte Nr. 2026-001” und den Bezug zum Auftrag nennen.
- MwSt korrekt behandeln: Auch Akontozahlungen unterliegen der MwSt; der Satz (8.1 %) wird auf jeder Teilrechnung ausgewiesen. Details im Ratgeber MwSt im Handwerk.
Jede Akontorechnung bekommt ihren eigenen QR-Zahlteil mit eigener Referenz, damit die Zahlungen sauber zugeordnet werden (so funktioniert die QR-Rechnung).
Die Schlussrechnung: transparent abziehen
Die Schlussrechnung listet die gesamte Leistung auf, zieht die geleisteten Akontozahlungen einzeln ab und weist den Restbetrag aus:
Total Arbeiten und Material: CHF 24’800.00
MwSt 8.1 %: CHF 2’008.80
Total inkl. MwSt: CHF 26’808.80
./. 1. Akontozahlung vom 5. Mai 2026: CHF 9’000.00
./. 2. Akontozahlung vom 2. Juni 2026: CHF 9’000.00
Restbetrag: CHF 8’808.80
So sieht die Kundschaft auf einen Blick, dass nichts doppelt verrechnet wird. Nichts zerstört Vertrauen schneller als eine Schlussrechnung, bei der man die Akontozahlungen suchen muss.
Wenn die Akontozahlung ausbleibt
Eine unbezahlte Akontorechnung ist ein Warnsignal, das Sie nicht ignorieren dürfen: Sie arbeiten sonst auf eigenes Risiko weiter. Das Vorgehen:
- Kurz nachfassen, wie bei jeder Mahnung: oft ist es ein Versehen.
- Bleibt die Zahlung aus, Arbeiten einstellen, sofern die Akontozahlung vereinbart war. Kommunizieren Sie das sachlich und schriftlich.
- Bei grösseren Bauvorhaben früh ans Bauhandwerkerpfandrecht denken; die Viermonatsfrist läuft ab Vollendung der Arbeiten.
Den Überblick behalten
Mit zwei, drei parallelen Projekten und je zwei Akontorechnungen wird die Buchhaltung schnell unübersichtlich: Was ist offen, was bezahlt, was fehlt auf der Schlussrechnung? In MeisterOffice hängen Akonto- und Schlussrechnungen am Projekt, Zahlungen gleichen sich per QR-Referenz automatisch ab, und die Schlussrechnung zieht die geleisteten Akontozahlungen von selbst ab. Die Preise stehen hier.
Häufige Fragen
Darf ich bei Privatkunden Akonto verlangen? Ja. Akontozahlungen sind reine Vereinbarungssache und bei Privaten wie Geschäftskunden zulässig und üblich. Bei Kleinaufträgen unter ein paar tausend Franken verzichtet man meist darauf.
Wie hoch darf die erste Akontozahlung sein? Verbreitet sind 30 bis 40 % bei Auftragserteilung. Deutlich mehr wirkt abschreckend und ist auch für Sie riskant, falls die Kundschaft abspringt und Sie zurückzahlen müssen.
Ist eine Akontozahlung dasselbe wie eine Anzahlung? Im Alltag werden die Begriffe gemischt. Gemeint ist meist dasselbe: eine Zahlung vor der Schlussrechnung. Entscheidend ist nicht das Wort, sondern dass Betrag und Fälligkeit schriftlich vereinbart sind.