Der Fachkräftemangel im Handwerk hat eine bewährte Antwort: selber ausbilden. Lernende sind mittelfristig die verlässlichste Quelle für gute Berufsleute, und kurzfristig produktiver, als ihr Ruf sagt, wenn der Betrieb sie richtig führt.
Die formalen Voraussetzungen
- Bildungsbewilligung: Ausbilden darf, wer eine Bewilligung des kantonalen Berufsbildungsamts hat. Sie wird pro Beruf erteilt und setzt eine verantwortliche Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner voraus.
- Berufsbildnerkurs: Die verantwortliche Person braucht den Berufsbildnerkurs (üblich sind 40 Kursstunden bzw. fünf Tage) plus Berufserfahrung und den einschlägigen Abschluss im Lehrberuf.
- Lehrvertrag: Wird mit der lernenden Person (bei Minderjährigen mit den Eltern) abgeschlossen und vom Kanton genehmigt.
- Jugendschutz: Für Lernende unter 18 gelten besondere Arbeitszeitregeln (keine Nachtarbeit, begrenzte Tagesarbeitszeit, besonderer Unfallschutz). Die Zeiterfassung ist hier doppelt wichtig, denn bei Kontrollen wird bei Lernenden zuerst hingeschaut.
Was kostet ein Lernender, was bringt er?
Die Lehrlingslöhne sind nicht gesetzlich fixiert; massgebend sind die Empfehlungen der Branchenverbände, typischerweise einige hundert Franken im ersten und gegen tausend oder mehr im letzten Lehrjahr. Dazu kommen Sozialversicherungen, Schul- und Kurstage sowie die Betreuungszeit Ihrer Fachleute.
Dagegen steht die produktive Arbeit: Ab dem zweiten Lehrjahr leisten Lernende auf der Baustelle real verrechenbare Stunden. Wer diese Stunden erfasst und mit einem angemessenen, tieferen Ansatz kalkuliert, sieht schwarz auf weiss, dass eine gut geführte Lehre den Betrieb wenig bis nichts kostet, und am Ende steht eine Fachkraft, die den Betrieb kennt.
Lernende im digitalen Betrieb
Für die Generation, die mit dem Handy aufgewachsen ist, ist die digitale Erfassung der natürlichste Teil des Jobs:
- Einchecken, Material erfassen, Fotos machen: Die Rapportdisziplin, um die Berufsbildner seit Generationen kämpfen, kommt mit der App fast von allein.
- Klare Aufgaben: Tagesplan und Projektstatus am Handy geben Lernenden Orientierung, gerade wenn der Berufsbildner auf einer anderen Baustelle ist.
- Lerndokumentation: Die Projektfotos sind nebenbei Material für die Lerndokumentation, die zur Lehre gehört.
Häufige Fragen
Zählt der Lernende bei der Zeiterfassungspflicht wie ein normaler Mitarbeiter? Ja, mit zusätzlichen Schutzbestimmungen bei Minderjährigen. Beginn, Ende und Pausen gehören dokumentiert wie bei allen Angestellten.
Darf der Lernende allein auf die Baustelle? Mit fortschreitender Ausbildung ja, im Rahmen des Ausbildungsstands und der Sicherheitsvorschriften. Erreichbarkeit der Berufsbildnerin und altersgerechte Arbeiten vorausgesetzt.
Was, wenn es nicht passt? Die Probezeit (ein bis drei Monate) ist dafür da, ehrlich hinzuschauen. Danach braucht die Auflösung wichtige Gründe und den Einbezug des Berufsbildungsamts. Lieber vorher sorgfältig rekrutieren, mit Schnupperlehre.