Viele Stundensätze im Handwerk sind historisch gewachsen: “90 Franken, weil das alle verlangen”. Ob dieser Satz die eigenen Kosten deckt, wissen die wenigsten. Dabei ist die Rechnung überschaubar, wenn man sie einmal sauber macht. Hier ist der Weg, Schritt für Schritt. Wer direkt rechnen will: Der kostenlose Stundensatz-Rechner macht genau diese Rechnung interaktiv.
Schritt 1: Die verrechenbaren Stunden ehrlich schätzen
Ein Jahr hat theoretisch rund 2’100 Arbeitsstunden (52 Wochen x 42 Stunden minus Feiertage). Davon gehen weg: Ferien, Krankheit, Weiterbildung, und vor allem die unproduktive Zeit, also Offerten schreiben, Fahrten, Baustellen einrichten, Administration. Realistisch bleiben bei einem produktiv arbeitenden Berufsmann etwa 1’400 bis 1’600 verrechenbare Stunden pro Jahr. Bei der Chefin oder dem Chef eines Kleinbetriebs, die daneben den ganzen Papierkram stemmen, oft deutlich weniger.
Schon hier lohnt sich der genaue Blick: Jede Stunde weniger Büro ist eine verrechenbare Stunde mehr. Genau da setzt MeisterOffice an, dazu unten mehr.
Schritt 2: Die Vollkosten zusammentragen
In den Stundensatz gehören sämtliche Kosten des Betriebs, nicht nur der Lohn:
- Personalkosten: Bruttolöhne plus Arbeitgeberbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, allenfalls Krankentaggeld). Als Faustregel liegen die Lohnnebenkosten bei rund 15 bis 20 % auf dem Bruttolohn.
- Fahrzeuge: Leasing oder Abschreibung, Versicherung, Treibstoff, Unterhalt.
- Werkstatt und Lager: Miete, Strom, Heizung.
- Werkzeug und Maschinen: Anschaffung, Ersatz, Reparaturen.
- Versicherungen und Beiträge: Betriebshaftpflicht, Verbände.
- Administration: Treuhänder, Software, Telefon, Marketing.
- Ihr eigener Lohn: kein Restposten, sondern eine Kostenposition wie jede andere. Wer sich selbst nicht budgetiert, subventioniert die Kundschaft.
Schritt 3: Rechenbeispiel für einen Zweipersonenbetrieb
Ein Malerbetrieb, Inhaber plus ein Angestellter:
| Position | CHF pro Jahr |
|---|---|
| Lohn Inhaber (Ziel) | 110’000 |
| Lohn Mitarbeiter inkl. Nebenkosten | 95’000 |
| Fahrzeuge (2 Busse) | 18’000 |
| Werkstatt, Lager, Energie | 14’000 |
| Werkzeug, Maschinen, Verbrauch | 10’000 |
| Versicherungen, Verbände | 6’000 |
| Administration, Treuhand, Software | 9’000 |
| Total Kosten | 262’000 |
Verrechenbare Stunden: Inhaber 1’300, Mitarbeiter 1’550, zusammen 2’850 Stunden.
Kostendeckender Satz: 262’000 / 2’850 = rund CHF 92 pro Stunde.
Dazu kommt ein Zuschlag für Gewinn und Risiko, üblich sind 5 bis 15 %. Mit 10 % landet der Betrieb bei rund CHF 100 pro Stunde. Alles darunter zehrt an der Substanz; unbezahlte Debitoren, ein defekter Bus oder ein stiller Monat sind damit noch nicht abgefedert.
Zur Einordnung: Je nach Gewerk und Region bewegen sich Stundensätze im Schweizer Handwerk grob zwischen CHF 85 und CHF 140. Entscheidend ist nicht der Branchenschnitt, sondern dass Ihr Satz Ihre Kosten deckt.
Schritt 4: Den Satz durchsetzen
- Nicht über den Preis entschuldigen. Wer seinen Satz sauber hergeleitet hat, kann ihn ruhig begründen: Ausbildung, Garantie, Versicherung, Pünktlichkeit.
- Material und Spesen separat ausweisen, statt sie im Stundensatz zu verstecken. Das hält den Satz vergleichbar und die Offerte transparent.
- Jede Stunde erfassen. Der beste Satz nützt nichts, wenn Stunden auf dem Weg zur Rechnung verloren gehen. Mit der Zeiterfassung von MeisterOffice checken Ihre Leute auf der Baustelle ein und aus, und jede Regiestunde landet automatisch auf der Rechnung.
- Jährlich nachrechnen. Löhne, Versicherungen und Material werden teurer; der Stundensatz muss mitziehen.
Häufige Fragen
Soll ich für Privat- und Geschäftskunden verschiedene Sätze verlangen? Üblich ist ein einheitlicher Satz pro Leistungsart. Differenzieren können Sie über Zuschläge für Notfälle, Nacht- und Wochenendarbeit, die Sie transparent kommunizieren.
Wie gehe ich mit der Konkurrenz um, die 20 Franken billiger ist? Nachrechnen statt nachziehen. Entweder hat der Mitbewerber tiefere Kosten, oder er arbeitet ohne Gewinn und verschwindet mittelfristig vom Markt. Preisdumping mitzumachen heisst, sein eigenes Lohnziel zu streichen.
Gehört die MwSt in den Stundensatz? Nein. Der Stundensatz wird netto kalkuliert und die MwSt (Normalsatz 8.1 %) auf der Rechnung separat ausgewiesen.