Mahnung-Vorlage für Handwerker
Angaben eingeben, passenden Brief pro Mahnstufe erhalten: ausdrucken, als PDF speichern oder den Text für ein E-Mail kopieren. Die rechtlichen Grundlagen erklärt der Ratgeber Mahnung schreiben.
Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr. 2026-041
Alle vier Vorlagen als Word-Datei
Lieber von Hand ausfüllen? Alle vier Textbausteine (Zahlungserinnerung, 1. bis 3. Mahnung) gibt es auch als Word-Datei, mit Platzhaltern in eckigen Klammern.
Verzugszins-Rechner
Betrag, Verzugsbeginn und Stichtag eingeben, aufgelaufenen Verzugszins ablesen.
Zeitraum
73 Tage
Aufgelaufener Verzugszins
CHF 100.00
Berechnung: Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365. Gesetzlicher Verzugszins 5 % nach Art. 104 Abs. 1 OR, sofern kein höherer Satz vereinbart wurde (Art. 104 Abs. 2 OR). Dieser Rechner ist kein amtliches Berechnungsverfahren eines Gerichts oder Betreibungsamts und ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Stufe wann
| Stufe | Typische Formulierung | Übliche Frist |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | Freundlich, geht von einem Versehen aus | Keine feste Frist, Zahlung in den nächsten Tagen erbeten |
| 1. Mahnung | Bestimmter im Ton, mit klarer Zahlungsfrist | Häufig 10 Tage |
| 2. Mahnung | Deutlich, letzte Frist vor weiteren Schritten | Häufig weitere 10 Tage |
| 3. Mahnung | Letztmalige Aufforderung mit Betreibungsandrohung | Häufig weitere 10 Tage, danach Betreibung |
Diese Fristen sind bewährte Praxis, keine gesetzliche Vorgabe. Wie viele Mahnungen es wirklich braucht und was beim Übergang zur Betreibung gilt, erklärt der Ratgeber Mahnung schreiben.
Die rechtliche Grundlage in Kürze
Ihre Kundschaft gerät mit der Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 1 OR). Ohne Mahnung nur, wenn Sie vorher einen bestimmten Verfalltag vereinbart haben, etwa ein festes Zahlungsdatum in der angenommenen Offerte oder im Vertrag (Art. 102 Abs. 2 OR): eine Zahlungsfrist, die erst auf der Rechnung steht, ersetzt die Mahnung in der Regel nicht. Ab dem Verzug dürfen Sie einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (Art. 104 Abs. 1 OR), oder einen höheren, sofern er vertraglich vereinbart wurde (Art. 104 Abs. 2 OR). Mahngebühren dürfen Sie nur verrechnen, wenn sie vertraglich vereinbart sind, und eine bestimmte Anzahl Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor.
Alle Ratgeber ansehenHäufige Fragen
Wie viele Mahnungen braucht es in der Schweiz? +
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anzahl vor. Das Modell mit Zahlungserinnerung und bis zu drei Mahnungen ist bewährte Praxis, keine gesetzliche Pflicht; Sie dürfen auch schon nach der ersten Mahnung zur Betreibung übergehen.
Darf ich Mahngebühren verlangen? +
Nur, wenn Sie das vorher vertraglich vereinbart haben, etwa in Ihren AGB oder auf der Offerte. Ohne eine solche Abmachung dürfen Sie keine Mahngebühr verrechnen.
Wie berechne ich den Verzugszins? +
Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR), sofern kein höherer Satz vereinbart wurde. Die Formel lautet Betrag mal Zinssatz mal Tage geteilt durch 365; der Verzugszins-Rechner oben rechnet das für Sie aus.
Ab wann ist meine Kundschaft im Verzug? +
Mit der Mahnung (Art. 102 Abs. 1 OR). Ohne Mahnung nur, wenn Sie vorher einen bestimmten Verfalltag vereinbart haben, etwa ein festes Zahlungsdatum in der angenommenen Offerte oder im Vertrag (Art. 102 Abs. 2 OR). Eine Zahlungsfrist, die erst auf der Rechnung steht, ersetzt die Mahnung in der Regel nicht.
Mahnungen ohne Zettelwirtschaft
In MeisterOffice sehen Sie überfällige Rechnungen auf einen Blick, und die KI schlägt einen zur Mahnstufe passenden Text vor. Sie prüfen, passen bei Bedarf an und versenden mit einem Klick.