Zum Inhalt springen
Aktuell kostenlosAktuell kostenlos, 60 Tage Vorlauf bei Änderungen
MeisterOffice

Abnahmeprotokoll für Handwerksarbeiten (Werkabnahme)

Für die Übergabe einer abgeschlossenen Handwerksarbeit an die Kundschaft, die Werkabnahme nach Obligationenrecht, nicht für die Wohnungsübergabe an Mieterinnen und Mieter. Zustand festhalten, Mängel mit Frist notieren, von beiden Seiten unterschreiben lassen. Warum das schützt, erklärt der Ratgeber Garantie und Nachbesserung.

Word herunterladen

Abnahmeprotokoll

Werkabnahme nach Obligationenrecht

Handwerksbetrieb: [Ihr Firmenname]

Kundschaft: [Vorname Name]

Objekt / Auftrag: [Bezeichnung, Adresse]

Datum der Abnahme: [Datum]

Werk abgenommen:
☐ ja, ohne Vorbehalte   ☐ ja, mit Vorbehalten gemäss Mängelliste

Mängelliste

Nr. Beschreibung Ort Frist zur Behebung erledigt
1 [Fugenriss Badewanne] [Bad EG] [Datum] ☐
2 ☐

Vereinbarte Restarbeiten

[Beschreibung, Frist]

Rügefrist: Mängel an diesem Bauwerk sind innert 60 Tagen ab der Abnahme zu rügen, bei verdeckten Mängeln ab deren Entdeckung (Art. 367 Abs. 1bis und Art. 370 Abs. 4 OR, für Werkverträge ab 1. Januar 2026).

Ort, Datum, Unterschrift Handwerker

Ort, Datum, Unterschrift Kundschaft

Warum ein Abnahmeprotokoll schützt

Die meisten Streitigkeiten um Mängel entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus fehlenden Belegen: Was war beim Abschluss der Arbeiten schon so, und was ist erst danach entstanden? Ein gemeinsam unterschriebenes Abnahmeprotokoll hält den Zustand fest, notiert offene Punkte mit Frist und lässt die Rügefrist ab einem belegbaren Datum laufen, statt ab einer Erinnerung. Mehr dazu, inklusive Fotodokumentation und schriftlichen Änderungswünschen, im Ratgeber Garantie und Nachbesserung.

Was sich 2026 geändert hat

  • Seit 1. Januar 2026 gilt bei einem Bauwerk eine Rügefrist von 60 Tagen ab Abnahme statt der früheren sofortigen Rügepflicht bei verdeckten Mängeln (Art. 367 Abs. 1bis und Art. 370 Abs. 4 OR).
  • Die neue Frist gilt für Werkverträge, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen werden; für ältere Verträge bleibt die bisherige Regel bestehen.
  • Ist die SIA-Norm 118 vereinbart, ändert sich an der zweijährigen Garantiefrist nichts; erst danach greift neu die 60-Tage-Frist. Alle Einzelheiten erklärt der Ratgeber Garantie und Nachbesserung.
Alle Ratgeber ansehen

Häufige Fragen

Ist ein Abnahmeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben? +

Nein, das Gesetz schreibt kein Protokoll vor. Es ist aber der einfachste Nachweis, dass und wann die Kundschaft das Werk abgenommen hat, was die Fristen für Mängelrügen auslöst.

Ab wann läuft die Rügefrist bei Mängeln? +

Bei einem Bauwerk seit 1. Januar 2026 60 Tage ab der Abnahme, bei verdeckten Mängeln ab deren Entdeckung (Art. 367 Abs. 1bis und Art. 370 Abs. 4 OR). Mehr dazu im Ratgeber Garantie und Nachbesserung.

Was, wenn die Kundschaft Vorbehalte anbringt? +

Vorbehalte mit Beschreibung, Ort und einer Frist zur Behebung in der Mängelliste festhalten und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Das Werk gilt trotzdem als abgenommen, nur die notierten Punkte bleiben offen.

Ist das dasselbe wie ein Abnahmeprotokoll bei einer Wohnungsübergabe? +

Nein. Dieses Protokoll dokumentiert die Werkabnahme zwischen Handwerksbetrieb und Kundschaft nach Obligationenrecht. Für die Wohnungsübergabe zwischen Vermieterschaft und Mieterschaft brauchen Sie ein anderes, mietrechtliches Protokoll.

Fotos und Rapporte am Projekt statt im Ordner

In MeisterOffice hängen Fotos, Regierapporte und Notizen am Projekt; kommt zwei Jahre später eine Mängelrüge, ist die Aktenlage ein Klick, kein Kellerfund.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Praktische Tipps für Schweizer Betriebe, die Aufträge ausführen, und Neuigkeiten zum Produkt. Etwa einmal im Monat, kein Spam.

Jederzeit abbestellbar. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.