MwSt-Rechner 2028
Das Parlament hat beschlossen, den Normalsatz von 8.1 auf 8.5 Prozent anzuheben; das letzte Wort haben Volk und Stände. Rechnen Sie aus, was das auf einer Offerte ausmacht, deren Leistung ganz oder teilweise nach dem Inkrafttreten erbracht wird.
Vom Parlament am 19. Juni 2026 beschlossen. Volk und Stände stimmen am 29. November 2026 ab. In Kraft frühestens 2028; das Datum legt der Bundesrat fest.
Nur den heutigen Betrag berechnen? Der MwSt-Rechner rechnet zum aktuellen Satz von 8.1 %.
MwSt zum heutigen Satz
CHF 1'620.00
MwSt mit der Erhöhung
CHF 1'700.00
Mehrbetrag
CHF 80.00
Massgebend für den Satz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht das Rechnungsdatum (ESTV, MWST-Info 19). Gerundet auf Rappen. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel: Was 0.4 Prozentpunkte ausmachen
Der Rechner oben zeigt es mit den voreingestellten Werten selbst: Auf einem Auftrag von CHF 20'000 netto, ganz nach dem Inkrafttreten ausgeführt, macht die Erhöhung von 8.1 auf 8.5 Prozent CHF 80.00 mehr Steuer aus, MwSt CHF 1'620.00 zum heutigen Satz gegenüber CHF 1'700.00 zum neuen. Auf einem grösseren Auftrag von CHF 200'000 sind es CHF 800.00. Klein genug, um es in einer Offerte zu übersehen, gross genug, um es bei einem Pauschalpreis aus der eigenen Marge zu bezahlen. Geben Sie oben Ihren eigenen Betrag und den Anteil der Leistung nach dem Stichtag ein, der Rechner zeigt sofort Ihre eigene Differenz.
Was Sie jetzt in Offerten über 2027 hinaus schreiben
Sagen Volk und Stände Ja, gilt für Arbeit, die ab dem Inkrafttreten ausgeführt wird, der neue Satz, auch wenn die Offerte schon 2027 geschrieben wurde. Für Offerten, die ins Jahr 2028 reichen können, hat sich im Ratgeber diese Formulierung bewährt:
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich MwSt zum gesetzlichen Satz im Zeitpunkt der Leistung.
Bei einem Werkvertrag mit festem Bruttopreis ist das besonders wichtig: Steigt der Satz während der Ausführung, sinkt sonst Ihr Nettoerlös, weil der vereinbarte Betrag inklusive MwSt derselbe bleibt. Bei Etappen und Teilrechnungen gilt dieselbe Logik pro Etappe: Der Teil der Leistung vor dem Stichtag wird zum alten Satz abgerechnet, der Teil danach zum neuen. Worauf es bei Offerten, Werkverträgen und Teilrechnungen im Detail ankommt, steht im Ratgeber MwSt-Erhöhung 2028.
Alle Ratgeber ansehenHäufige Fragen
Steigt die MwSt 2027? +
Nein. 2027 ändert sich nichts, der Normalsatz bleibt bei 8.1 Prozent. Frühestens 2028 gelten die neuen Sätze, und nur dann, wenn die Vorlage am 29. November 2026 von Volk und Ständen angenommen wird.
Ist die MwSt-Erhöhung auf 8.5 Prozent schon beschlossen? +
Nur vom Parlament, am 19. Juni 2026. Weil dafür die Bundesverfassung geändert werden muss, entscheiden Volk und Stände am 29. November 2026 an der Urne; vorher gilt weiterhin 8.1 Prozent.
Welcher MwSt-Satz gilt bei einer Offerte aus 2027 mit Ausführung 2028? +
Der Satz zum Zeitpunkt der Leistung, also der neue. Weder das Datum der Offerte noch das der Rechnung spielt eine Rolle. Wird ein Teil der Arbeit noch vor dem Stichtag ausgeführt, wird die Rechnung nach Leistungszeitraum aufgeteilt und beide Sätze getrennt ausgewiesen.
Was passiert, wenn das Volk am 29. November 2026 Nein sagt? +
Dann bleiben die Sätze bei 8.1, 2.6 und 3.8 Prozent. Die 13. AHV-Rente wird trotzdem ab Dezember 2026 ausbezahlt, zur Abstimmung steht nicht die Rente, sondern ihre Finanzierung.
Den Satz auf jedem Dokument sehen
In MeisterOffice wählen Sie den MwSt-Satz pro Dokument und sehen ihn auf jeder Offerte und Rechnung.